Die Vereinssatzung bildet die Grundlage all unseres Handelns. Sie legt die Ziele unseres Vereins fest und ist gepaart mit den Ordnungen der Grundstein unserer Arbeit. Diese können Sie ebenso in unserem Downloadbereich als PDF Dokument herunterladen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
§ 3 Selbstlosigkeit
§ 4 Mitglieder
Der Verein besteht aus
§ 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
§ 6 Rechte und Pflichten
§ 7 Vereinsorgane
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Stimmrecht und Wählbarkeit
bis 50 Mitglieder = 1 Delegierte(r) 51 – 100 Mitglieder = 2 Delegierte 101 – 151 Mitglieder = 3 Delegierte 151 – 200 Mitglieder = 4 Delegierte ab 201 Mitglieder = 5 Delegierte
Grundlage der Delegiertenerhebung ist die Anzahl der Mitglieder am 01.01. eines Jahres der jeweiligen Untergliederung. Die Delegierten besitzen das aktive und passive Wahlrecht
§ 10 Vorstand
§ 11 Arbeitskreise
Der Vorstand kann zur Vorbereitung und / oder Durchführung bestimmter Aufgabenbereiche zeitliche beschränkte oder dauerhafte Arbeitskreise bilden. Die Leitung eines Arbeitskreises wird durch ein Mitglied des Vorstandes wahrgenommen. Der Arbeitskreis bereitet Entscheidungen des Vorstandes vor und berät diesen im Rahmen seines Fachgebietes.Die Befugnisse des Arbeitskreises werden durch den Vorstand im Rahmen der Einrichtung des Arbeitskreises festgelegt.
§ 12 Fördermitglieder
Förderndes Mitglied wird, wer sich bereit erklärt, die Bestrebungen und Ziele des Vereins zu fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht; ihr Beitrag wird vom Vorstand in Abstimmung mit diesen festgelegt
§ 13 Untergliederungen
Untergliederungen bezeichnen Landes-/Regionalverbände im Status eines Vereins sowie Selbsthilfegruppen. Sie bestimmen entsprechend ihrer Statuten die Delegierten, die sie zu den Mitgliederversammlungen entsenden. Die Beiträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung
§ 14 Ehrenmitglieder
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
§ 15 Kassenprüfer
§ 16 Auflösung
§ 17 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
§ 18 Inkrafttreten
Die Satzung ist in vorliegender Form am 07.07.2018 von der Mitgliederversammlung des Vereins AdipositasHilfe Deutschland e.V. beschlossen worden und tritt nach der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Winsen (L), 07.07.18